Fa. Hellgeth
Spezialfahrzeugbau
Gewerbegebiet 16
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Es gelten die folgenden AGBs:
§ 1 Allgemeines
- Die Lieferungen und Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht.
- Die nachstehenden Bedingungen beziehen sich auf Lieferungen und Leistungen einschließlich Werkstattaufträgen.
- Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
- Angebote des Verkäufers, insbesondere in seinen Prospekt- und Internetseiten sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, welche der Kunde gegenzeichnen und mit einer Frist von einer Woche an den Verkäufer zustellen muss. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
- Sollte der Verkäufer nach Vertragsschluss feststellen, das die bestellte Ware oder Leistung nicht mehr verfügbar ist, oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr geliefert werden kann, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind, unbeschadet der übernommenen Maßgarantie, nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Bei finanzierten, geleasten oder im Eigentum Dritter befindlicher Fahrzeuge muss der Käufer zu Veranlassung des Umbaues berechtigt sein. Der Käufer bestätigt seine Berechtigung mit Erteilung des Auftrages.
§ 3 Liefer- und Leistungszeit
- Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
- Der Käufer ist sechs Monate an seinen Auftrag gebunden. Die Frist versteht sich dadurch, dass die Zulieferung z.T. aus dem Ausland erfolgt. Der Käufer erkennt die Angemessenheit der Annahme bzw. Leistungsfrist ausdrücklich an.
§ 4 Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 5 TÜV-Abnahme
- Einige gelieferte Artikel sind Motorsport-Artikel und haben Straßenzulassung nur, wenn diese ausdrücklich angegeben ist.
- Maßgeblich ist ausschließlich der Inhalt von Mustergutachten und/oder ABE.
- Ansprüche auf Rücknahme oder Schadenersatz aufgrund behördlicher Beanstandung sind ausgeschlossen.
- Anspruch auf Rücknahme oder Rücktritt vom Kauf besteht, wenn die TÜV-Abnahme in unserem Hause Bestandteil des Auftrags und schriftlich vereinbart ist.
§ 6 Fahrverhalten/Verkehrssicherheit/Wartung
- Das Fahr-, Lenk- und Bremsverhalten kann sich durch Umbauten verändern. Die Fahrweise ist darauf auszurichten. Bei Nutzungsweitergabe an Dritte ist der Fahrzeughalter verpflichtet, darauf hinzuweisen.
- Umbaubedingt ist erhöhter Verschleiß und Betriebsmittelverbrauch möglich. Ferner können Leistungsangeben, Einstellwerte und Wertungsangaben von den Daten des Fahrzeugherstellers abweichen.
- Der Käufer hat selbst zu prüfen, ob die technischen Änderungen Einfluss auf Gewährleistungen des Herstellers oder Lieferanten des Fahrzeugs haben.
- Die technischen Änderungen müssen bei der Wartung berücksichtigt und regelmäßig überprüft werden.
- Nach Umbau muss seitens des Käufers nach kurzer Fahrstrecke, spätestens nach einem Tag eine Nachkontrolle vorgenommen werden. Insbesondere Fahrwerks- und Radschrauben sind nachzuziehen.
§ 7 Gewährleistung
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen vereinbarte Beschaffenheiten, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue, bewegliche Sachen bei nicht gewerblicher Nutzung oder gleichzusetzender Beanspruchung 2 Jahre, für alle übrigen Fälle 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Keine Gewährleistungsfrist besteht für gebrauchte bewegliche Sachen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Durch Inanspruchnahme wird diese nicht verlängert oder neu begonnen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen. Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
- Dem Verkäufer sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in den Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden; kostenfrei an den Verkäufer zu schicken. Dem Verkäufer ist auf jeden Fall vorrangig die Möglichkeit zu geben, eine Stellungnahme und Vorschläge zu Behebung eines evtl. Mangels abzugeben. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer aus.
- Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten bei mehrfachem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung eine Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
- Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und Tuningteile sowie auf Oberflächen und Verchromung, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden, sowie im Falle einer nur unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit.
- Die Gewährleistungspflicht erlischt bei Teilnahme an Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter.
- Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und Leistungen des Verkäufers und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Aus- und Einbaukosten werden vom Verkäufer nicht übernommen.
- Die Beseitigung von Montagemängeln muss dem Verkäufer zugestanden werden. Transport-, Fahrt-, Ausfall- oder sonstige Folgekosten gehen zu Lasten des Käufers.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sich. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum der Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem anderen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Zahlung
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch Lieferung per Nachnahme oder im Lastschriftverfahren durch Bankeinzug oder Vorauskasse. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Lastschrift oder von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Verkäufer endgültig gutgeschrieben ist.
- Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem entsprechenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 10 Preise
- Die Preise verstehen sich ab Werk in Euro (€). Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen des Verkäufers erfolgen stets freibleibend. Maßgebend sind die am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preise, insbesondere bei Waren die einer Preisbindung unterliegen. Voranschläge für Instandsetzungs-, Um- und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich.
- Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders genannt, ausschließlich Porto, Verpackung und Mehrwertsteuer.
- Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 8 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
§ 11 Konstruktionsänderung
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§ 13 Rücksendung
- Ein Rückgaberecht besteht nur bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurden. Die Rückgabe kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Ware muss in diesen Fällen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer bis zu einem Rechnungswert von € 40,-. Die Ware hat sich in jedem Fall in ungenutztem und wiederverkaufsfähigem Zustand zu befinden und muss in der unbeschädigten Originalverpackung beim Verkäufer eintreffen. Der Verkäufer ist berechtigt für entsiegelte, eingebaute oder benutzte Ware eine angemessene Benutzungsgebühr zu erheben oder diese on der Rückgabe auszuschließen. Dies gilt auch für Datenträger, Bücher, Zeitschriften, technische Beschreibungen oder Anleitungen und Gutachten, wenn deren Inhalte dem Kunden zugänglich waren, sowie speziell für den Kunden bestellte oder beschaffte Teile oder Anfertigungen, auch wenn diese aus Standardkomponenten zusammengesetzt wurden, sowie Zuschnitte und Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder verderben können, sowie für Batterien, Akkus, Leuchtmittel, Elektro- und Elektronikbauteile oder Steuergeräte. Wenn die erhaltene Ware nicht als Paket versandt werden kann, so genügt das schriftliche Rücknahmeverlangen de Käufers. Wurde für die Kaufsache durch oder über den Verkäufer ein Kreditvertrag geschlossen, so ist der Kunde bei rechtzeitiger Ausübung des Widerrufsrechts und Rückgabe der Kaufsache, auch nicht mehr an diesen gebunden. Unberechtigte Rücksendungen, Rücksendungen mit nicht vollständigen Angaben, sowie Rücksendungen wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichten den Käufer zur Übernahme der dem Verkäufer entsehenden Versandkosten.
§ 14 Datenschutz
- Die Daten von Kunden, Interessenten und deren Fahrzeugen werden in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Angabe der Daten, insbesondere bei e-mail-Anfragen, ist freiwillig, aber für eine fehlerfreie Abwicklung hilfreich. Wenn eine Korrektur oder Löschung von Daten in unserer EDV gewünscht wird, genügt ein formloses Schreiben.
§ 15 Anwendbares Recht
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist Kronach ausschließlich Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- 3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so soll diese durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Hiervon wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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